Kunstwerk-Lizenzvertrag

Zwischen

GeheimRat.com,
vertreten durch den Vorstand des artLABOR e.V. (nachfolgend Lizenzgeber genannt)

und

...
vertreten durch .....................(nachfolgend Lizenznehmer genannt)

wird nachfolgender Kunstwerk-Lizenzvertrag geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist jedwede Nutzungsoption der im Rahmen der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschungsarbeit der deutsche apparat d.d.a.#200063 - Partition Bundestag zur Verfügung stehenden Korrespondenzen zwischen XY und dem Deutschen Bundestag zugeordneter Stellen sowie ein Sworn Statement von XY. Gemäß Zertifikat zur Arbeit vom 12.07.2017 ist dabei die zeitlich begrenzte Exklusivlizenz B.1 ersteigert worden.

§ 2 Lizenzgebühren
Die Vergütung für die Lizenz B.1 beläuft sich laut Auktionsergebnis auf einen mithin zu zahlenden Gesamtbetrag von €(Auktionspreis)
Der Gesamtbetrag ist mit der Gebotsabgabe sofort fällig und auf das folgende Konto des artLABOR e.V. bei der GLS-Bank zu überweisen.
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE06 4306 0967 2005967500
Verwendungszweck: GR-dda200063-LizenzB1

Als Beleg der Anweisung des Betrages wird die umgehende Zusendung einer Kopie des Überweisungsauftrages per Email-Anhang oder per Fax an den Vertreter des Lizenzgebers vereinbart.

§ 3 Vertragsdauer
Der Beginn der Laufzeit ist das Datum der Gebotsabgabe bei der Auktion. Die Exklusivitä der Lizenz endet am 24.09.2017, 17:59 bzgl. aller unter § 1 erwähnten Korrespondenzen der Arbeit d.d.a.#200063 - Partition Bundestag.

§ 4 Unterlizenzen
Der Lizenznehmer ist berechtigt Unterlizenzen zu erteilen, die jedoch das unter § 3 vereinbarte Laufzeitende nicht überragen dürfen.

§ 5 Vertragsschluss
Der Vertrag ist geschlossen mit Abgabe des Gebotes und der mithin ausgelösten Beendigung der Auktion.
Sofern der Ersteigerer nicht binnen 3 Tagen die Überweisung des Gesamtbetrages vornimmt, hat der Lizenzgeber die Option, die Auktion erneut zu starten. Für den Fall, dass ein nachfolgender Auktionsabschluss unterhalb des ersten Zuschlagpreises verbleibt, verpflichtet sich der Ersteigerer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Differenzbetrages zum eigenen Zuschlagpreis. Kommt kein weiterer Auktionsabschluss zustande, verpflichtet sich der Ersteigerer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des eigenen Zuschlagpreises, entsprechendes gilt, wenn der Lizenzgeber die Auktion nicht erneut startet.

§ 6 Streitregularien
Sämtliche Differenzen zwischen den Vertragsschließenden aus diesem Vertrag sollen unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges gemäß der Regelungen aus der GeheimRat-Arbeit general_bases#no.204047 behandelt und entschieden werden.

§ 7 Salvatorische Klausel
Soweit eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag davon unberührt. Nichtige Vertragsbestimmungen sind unter Wahrung des Grundsatzes von Treu und Glauben neu zu regeln. Entprechendes gilt, sofern der Vertrag Lücken enthalten sollte.










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